Fährtenprüfung, Fährtenhundprüfung

Die Fährtenarbeit ist ein Teil der Schutzhundeprüfung. und wie immer ist die Voraussetzung die bestande Begleithundeprüfung.

Zeigt der Hund Freude an der Arbeit kann er sich aber auch spezialisieren.

Es gibt die Möglichkeit Fährtenhundprüfungen in Stufe I und II (FH 1, FH 2) abzulegen.

 

 

Hier nimmt der Hund am Ansatz der Fährte intensiv Witterung auf. Die Abgangsstelle der Fährte muß durch ein Schild gut gekennzeichnet sein, welches unmittelbar links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird.

 

Der Hund muß dann mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv dem Fährtenverlauf folgen.

Der Hundeführer folgt seinem Hund in 10 m Entfernung am Ende der Fährtenleine.

Bei Freisuche, das heißt ohne Leine, ist ebenfalls ein Abstand von 10m einzuhalten.

 

 

 

Verein für Deutsche Schäferhunde
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